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![]() | Casebook Internetrecht: Rechtsprechung zum InternetrechtQuelle: amazonISBN: 3540418407 ab 39,00 EUR inkl. gesetzl. MwSt, ggf. zzgl. Versandkostenmehr Infos |
Features
Beschreibung
Die Rechtsprechung zum so genannten Internet-Recht ist nur begrenzt zugänglich. Der gewohnte und im Allgemeinen auch bewährte Griff zum Kommentar ist zumeist keine Hilfe. Denn das Internet hat keine eigene spezialgesetzliche Regelung. Das Internet-Recht ist bei einer legalistischen Betrachtungsweise vielmehr eine ausgesprochene Querschnittsmaterie, auch wenn es in der anwaltlichen Praxis bisweilen von darauf spezialisierten Kanzleien angeboten und betrieben wird. Aus dieser Situation entsteht das Bedürfnis nach einer Rechtsprechungssammlung zum Internet, die "quer" zu legalistischen Klassifizierungen liegt. Das Casebook Internet-Recht deckt die unterschiedlichsten Rechtsgebiete ab: Namensrecht (das so genannte Domain-Recht), zivilrechtliche Haftung, Strafrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Prozessrecht.Die Sammlung bietet mit knapp 90 Entscheidungen eine repräsentative Auswahl der Rechtsprechung zum Internet-Recht. Schwerpunkte liegen -- der Genese des neuen Rechtsgebiets entsprechend -- auf Domain-Recht, Haftungsfragen, Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz. Dass das Vertragsrecht mit gerade sieben Entscheidungen zu kurz kommt, ist nicht den Herausgebern anzulasten, sondern liegt schlicht daran, dass das Fernabsatzgesetz noch weithin seiner praktischen Unterfütterung durch einschlägige Judikate harrt. Etwas unklar bleibt allerdings, dass hier eine Entscheidung des BGH zum Vergütungsanspruch des Netzbetreibers trotz Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Verträgen aufgeführt ist. Auch wenn gewisse Parallelen zu den Dienstleistungen von Internet-Providern offensichtlich sind.
Inhaltlich nimmt die ausgewählte Rechtsprechung in der Regel die herrschende Meinung auf, was einer praktischen Arbeitshilfe wie einer Entscheidungssammlung gut ansteht. Bei der Problematik E-Mail-Werbung ist diese freilich am Abbröckeln, ohne dass die Gegenauffassung nachgewiesen wird. Die abgedruckte Entscheidung des LG München I zur Unpfändbarkeit einer Internet-Domain bricht sogar mit der (bislang) herrschenden Auffassung. Hier wäre ein entsprechender redaktioneller Hinweis sicher hilfreich gewesen. Ansonsten sind die Erkenntnisse durchweg ansprechend aufbereitet, insbesondere mit informativen Orientierungssätzen versehen. Zudem sind sie nur vorsichtig gekürzt, um Lesbarkeit und Verständlichkeit nicht zu beeinträchtigen. Sämtliche Judikate sind nach Entscheidungsdatum und Aktenzeichen zitierfähig; Veröffentlichungsnachweise fehlen allerdings. --Rechtsanwältin Claudia von Selle
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